Ist der Tod in der Wohnung eingetreten, muss der Haus- oder Notarzt benachrichtigt werden. Dieser stellt den Totenschein aus. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Alten- oder Pflegeheim, kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheins.

 

 


bei Ledigen
:
Geburtsurkunde
 
bei Verheirateten
:
Stammbuch oder Heiratsurkunde
 
bei Geschiedenen
:
Stammbuch oder Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
 
bei Verwitweten
:
Stammbuch oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
 
         




Personalausweis
 
Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkasse
 
Original-Versicherungsscheine der Sterbegeld-, Lebens- und sonstigen Versicherungen
 
vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
 
Rentennummern aller Renten
 
Grabbrief bei bestehenden Gräbern